Allgemeine Geschäftsbedingungen
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) werden ausdrücklich vom Kunden anerkannt und bleiben auch gültig, wenn die Bestellung oder der Vertrag zusätzliche Bedingungen beinhaltet:
Artikel 1: Allgemeine Bedingungen
- Der Auftrag gilt als vom Kunden angenommen, wenn er von diesem nicht innerhalb einer 10-tägigen Frist ab Datum des Auftrags widerrufen wird.
- Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den am Versandtag gültigen Preisen, insofern kein Preis im Auftrag vereinbart wurde. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahren des Käufers. Sollten sich nach Vertragsabschluss die im Auftrag festgelegten Circa-Maße, Typen oder Glasarten usw. verändern, ist der Preis gemäß den neuen Gegebenheiten entsprechend der jeweils gültigen Preistabelle des Unternehmens zu berichtigen, die als vereinbart und ausdrücklich vom Kunden anerkannt gilt.
- Die gelieferten Produkte (Fenster, Türen, Tore, Rollläden usw.) sind Maßanfertigungen und können von daher weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.
- OST-Fenster ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten vom Kunden zu fordern. Dies gilt auch, wenn der Kunde zu einer fälligen Zahlung in Verzug gerät. Weitergehende Ansprüche werden hierdurch nicht berührt.
- Eine Sicherungsübereignung vor restloser Zahlung des Kaufpreises ist dem Kunden untersagt. Pfändungsmaßnahmen in das Vorbehaltseigentum sind OST-Fenster unverzüglich anzuzeigen, ebenso wie die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens (faillite/gestion contrôlée). Zudem hat der Kunde den betreffenden Gläubiger auf die Vorbehaltsrechte von OST-Fenster hinzuweisen. Andernfalls ist der Kunde diesbezüglich gegenüber OST-Fenster persönlich haftbar.
- Der Kunde versichert mit seiner Unterschrift, in seiner Verfügungsmacht über das Haus und Grundstück zu sein und in seiner Geschäftsfähigkeit unbeschränkt und gegebenenfalls vom Eigentümer bevollmächtigt zu sein. Sollte der Kunde einen Auftrag an OST-Fenster erteilen, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, so ist er gegenüber OST-Fenster schadenersatzpflichtig gemäß Artikel 8, Punkt 1.
Artikel 2: Zahlungsbedingungen
- Es gelten die jeweils schriftlich vereinbarten Bedingungen. Diese können nur per schriftlicher Vereinbarung umgeändert werden.
- Im Falle einer Verspätung der Zahlungen werden dem Kunden Verzugszinsen wie folgt berechnet: Für Geschäftsleute ist der Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf vorbenannter Frist werden Zinsen auf den Rechnungsbetrag berechnet, gemäß Artikel 3 und 5 des Gesetzes vom 18. April 2004 betreffend Zahlungsfristen und Verzugszinsen. Für Privatkunden ist der Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf vorbenannter Frist sind Verzugszinsen, zum gesetzlichen Zinsfuß nach Ablauf von 3 Monaten nach Erhalt der Waren bzw. Abschluss der Arbeiten gemäß Artikel 12 des Gesetzes vom 18. April 2004 betreffend Zahlungsfristen und Verzugszinsen, fällig. Im Falle eines Verzugs gewährte Ratenzahlungen betreffend ist OST-Fenster berechtigt, nach eigener Wahl den Vertrag aufzulösen oder aber die unverzügliche Zahlung des offen stehenden Restbetrages zu fordern. Akzepte und Schecks werden nicht als Zahlungsmittel angesehen und somit erst nach Einlösung gutgeschrieben.
- Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Sendung bzw. nach Fertigstellung der Montagearbeiten erfolgen, ohne dass sie den Kunden von seiner Zahlungspflicht gegenüber OST-Fenster entbinden.
- OST-Fenster ist dazu berechtigt, die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer anerkannten Bank vom Kunden zu verlangen.
Artikel 3: Sonderbedingungen für Bau- und Montagearbeiten
- Die Bau- und Montagearbeiten werden erst von OST-Fenster durchgeführt, wenn alle notwendigen Vorarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt und abgeschlossen worden sind. OST-Fenster ist nicht haftbar im Falle eines Verzugs der Vorarbeiten.
- Beiputz-, Stemm- und Abdichtungsarbeiten sowie die Demontage der Auswechselelemente sind nicht im Angebotspreis enthalten, insofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
- Die Mindestberechnungsfläche je Rollladen beträgt 1 m2.
- Die Mindestberechnung für Innen- und Außenfensterbänke, Rollladenkästen und Rollladenkästenböden beträgt 1 lfm.
- Der Einbau der Mauer-Gurtkästchen ist nicht im Einheitspreis enthalten und wird separat berechnet.
- Vor Montage der Fenster müssen die Fensterbänke montiert sein. Sollte der Kunde die Montage der Fenster vor Montage der Fensterbänke fordern, geht das damit verbundene unvermeidbare Risiko im Falle jeglicher Schäden zulasten des Kunden.
Artikel 4: Abmachungen
Nur schriftliche Abmachungen sind für die Parteien verbindlich und rechtswirksam. Diese können nur per gemeinsamer schriftlicher Vereinbarung geändert werden. Eine einseitige, abweichende schriftliche Änderung seitens OST-Fenster ist jedoch für beide Parteien verbindlich und rechtswirksam, insofern der Kunde nicht binnen einer Woche nach Zugang dieser einseitigen Änderung schriftlich widerspricht.
Artikel 5: Gesetzliche und vertragliche Garantiebedingungen
- Für sämtliche von OST-Fenster gelieferte Produkte gelten die gesetzlichen Pflichtgarantien.
- Darüber hinaus gewährt OST-Fenster auf sämtliche selbst hergestellte Produkte und Leistungen eine vertragliche Garantie gemäß den schriftlichen, am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Garantiebedingungen.
- Für die nicht vom Verkäufer selbst erzeugten Produkte wird nur die vertragliche Garantie übernommen, die vom jeweiligen Hersteller gewährt wird.
- Vorbehalten bleiben technische Weiterentwicklungen, die konstruktive Änderungen als Folge haben. Diese berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
- Farbabweichungen bei Sonder- und Zusatzelementen sind möglich und somit kein Reklamationsgrund.
- OST-Fenster ist nicht haftbar für eventuell unvorhersehbare Schäden, die durch Montage-, Reparatur-, Garantie- und Inspektionsarbeiten an den Bauelementen entstehen. Hierunter zählen beispielsweise Schäden an tapezierten, verputzten oder mit Fliesen verkleideten Rollladenkästen; Schäden an Fensterbänken, Schäden an verputzten Mauerlaibungen.
Artikel 6: Fahrtkostenersatz
Sollten beim Eintreffen des Montagetrupps von OST-Fenster die Einbauarbeiten der Anlage nicht durchgeführt werden können durch Umstände, die OST-Fenster nicht anzulasten sind, ist der Kunde dazu verpflichtet, die entstandenen Fahrtkosten gemäß dem Kostentarif von OST-Fenster zurückzuerstatten. Dasselbe gilt bei vergeblicher, aber vereinbarter Anreise des Technikers, Kundendienstes oder Anstreichers.
Artikel 7: Lieferbedingungen / Liefertermine
- Die Lieferungen seitens OST-Fenster gelten grundsätzlich „ab Werk“.
- Bei durch OST-Fenster durchgeführten Montagen erfolgt die Leistung „frei Baustelle“.
- Die Nichteinhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins seitens OST-Fenster berechtigt den Kunden, nach Setzung einer zusätzlichen Frist von mindestens 30 Tagen, ohne jeglichen Kostenersatz vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle höherer Gewalt, Verzögerung von Materiallieferungen durch das Herstellerwerk sowie seitens des Lieferanten ist OST-Fenster völlig von seiner termingerechten Lieferungsverpflichtung entbunden und der Kunde muss eine angemessene Nachfrist gewähren.
- Auch der Kunde ist an den vereinbarten Liefertermin bzw. Montagetermin gebunden. Verweigert der Kunde die Leistungsausführung innerhalb der vereinbarten Zeit, weil er die Auftragsausführung zu einem späteren Zeitpunkt wünscht, so steht es OST-Fenster frei, eine Nachfrist zu gewähren, wobei OST-Fenster dazu berechtigt ist, einen der zeitlichen Verschiebung angepassten Preis (für Lohn- und Materialteuerung) zu berechnen, außer im Falle einer befristeten, schriftlich vereinbarten Preisgarantie. Schadenersatzansprüche seitens OST-Fenster bleiben hiervon unberührt.
Artikel 8: Schadenersatz
- Wenn der Kunde die von OST-Fenster auszuführenden Leistungen verweigert oder wenn er auf die Ausführung der Arbeiten trotz Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nicht reagiert, so ist OST-Fenster dazu berechtigt, seinerseits die Leistung zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall ist OST-Fenster grundsätzlich dazu berechtigt, ohne konkreten Nachweis der Existenz und der Höhe seines Schadens einen pauschalen Schadenersatzanspruch in Höhe von 40 % des Vertragspreises ohne MwSt. geltend zu machen.
- Der gleiche Schadenersatzanspruch gilt, wenn der Kunde OST-Fenster bei der Ausführung der Arbeiten behindert, etwa bei zwischenzeitlicher Ausführung durch einen dritten Unternehmer oder im Falle der Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen.
Artikel 9: Übertragung der Risiken
Ab Datum der Lieferung trägt der Kunde die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Waren. Diesbezüglich ist zu bemerken, dass der Kunde nicht dazu berechtigt ist, seine eventuellen Forderungen mit OST-Fenster aufzurechnen bzw. zu verrechnen.
Artikel 10: Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Luxemburg.
- Sämtliche Verträge, Ansprüche und andere Forderungen unterliegen dem luxemburgischen Recht sowie dem Gerichtsstand der Stadt Luxemburg.
- Der gleiche Gerichtsstand ist kompetent, wenn der Käufer seinen Wohnsitz im Ausland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewerblichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen obiger allgemeiner Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben dieselben im Übrigen wirksam.